Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 16.07.1997 - 5 AZB 29/96: Ein Franchise-Verhältnis schließt nicht per definitionem aus, daß der Franchisenehmer keine Arbeitnehmereigenschaft besitzt. Eine solche Schlußfolgerung ist mit dem geltenden Recht nicht zu vereinbaren.
Arbeitnehmereigenschaft oder Arbeitnehmerähnlichkeit von Franchisenehmern (hier: Vertrieb von Tiefkühlkost) - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
Betrieb ; 50 , 42 ; 2127
01.01.1997
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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