Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95: Beantragt der Arbeitnehmer ordnungsgemäß die Zustimmung zur Aufnahme einer Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber, kann der Arbeitgeber die Zustimmung nur binnen vier Wochen unter Angabe entgegenstehender betrieblicher Interessen schriftlich ablehnen. Erklärt er sich nicht frist- oder formgerecht, entfällt das Zustimmungserfordernis mit Ablauf der gesetzlichen Frist.


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    Titel :

    Teilzeitarbeit während Erziehungsurlaub



    Erschienen in:

    Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 21 ; 1156-1158


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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