LAG Berlin, Beschluß vom 07.09.1995 - 10 TaBV 5 und 9/95: Dem Betriebsrat steht bei einer geplanten Betriebsänderung mit erheblichem Personalabbau ein Anspruch auf Beratung und Verhandlungen über einen Interessenausgleich zu, der durch einen Unterlassungsanspruch gegen Maßnahmen (Kündigungen) gestützt wird, mit denen die Betriebsänderung durchgeführt werden soll und die den Verhandlungsanspruch des Betriebsrates zunichte machten. Der Anspruch kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden.


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    Titel :

    Verhandlungs- und Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderung



    Erschienen in:

    Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 23 ; 1284-1288


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    5 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch