Das BVerfG enthält ein abschließendes Sanktionssystem für mitbestimmungswidriges Verhalten des Arbeitgebers und eröffnet keinen allgemeinen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats. Insoweit kann der Rechtsprechung des ersten Senats des BAG nicht zugestimmt werden. Die Überlegungen, wie die betrieblichen Mitbestimmungsrechte noch besser geschützt werden können, muß der Gesetzgeber bei einer künftigen Neuregelung anstellen.


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    Titel :

    Zum Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Maßnahmen des Arbeitgeber



    Erschienen in:

    Betrieb ; 48 , 39 ; 1961-1966


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1995


    Format / Umfang :

    6 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch