Bundesarbeitsgericht: Beschluß vom 11.3.1998 - 7 ABR 59/96: Die Überlassung eines Personalcomputers nebst Monitor, Drucker und Software zur Text- und Zahlenverarbeitung an den Betriebsrat kann erforderlich i.S.d. BetrVG sein, jedoch gehört eine solche Einrichtung nicht ohne weitere Darlegung der Erforderlichkeit zur Grundausstattung.
Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputer
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht ; 15 , 17 ; 953-956
01.01.1998
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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