Spätestens ab dem Jahresbeginn 1995 sollte veräußerte Software 2000-Jahr-tauglich sein. In Informatikerkreisen sollte das Kalenderproblem bereits 1993 bekannt gewesen sein. Ins allgemeine Bewusstsein rückte es jedoch erst ab 1997. Die Untersuchung befasst sich mit vertragsrechtlichen Ansprüchen aus endgültig überlassener Software. Der Jahr-2000-Fehler ist ein typisches Problem aus dem Bereich der Haftung für fehlerhafte Produkte. Aufklärungs- und Informationspflicht bestehen für den Softwareveräußerer bei Individualsoftware. Eine Prüfung der Standardsoftware hingegen entzieht sich meist der Kenntnis des Veräußerers. Nutzungsdauer und Einsatzzweck einer Software müssen vom Erwerber bekanntgemacht werden um einen späteren Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung geltend zu machen.


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    Titel :

    Der Jahr-2000-Fehler


    Untertitel :

    vertragsrechtliche Haftungsfragen des Softwareveräußerer



    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 52 , 39 ; 1991-1998


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1999


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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