Entscheidungen - Allgemeines Frachtrecht - § 425 Abs. 2 HGB - Hat ein Warenversender positive Kenntnis davon, dass die zur Beförderung aufgegebene Sendung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Frachtführers sogenanntes Verbotsgut enthält, und klärt er den Frachtführer hierüber vor Vertragsschluss nicht auf, kann dies bei einem Verlust der Sendung im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge auch zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung des Transportunternehmers führen - BGH, 13.7.2006 - I ZR 245-03
Transportrecht ; 29 , 11-12 ; 448-450
2006
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK: | PE 100 | |
Lokalklassifikation FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
Verfahren zum ablegen einer Sendung in einem Kraftfahrzeug
Europäisches Patentamt | 2018
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