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    Titel :

    Entscheidungen - § 425 Abs. 2 HGB; § 254 BGB - Setzt sich der Versender, der positive Kenntnis davon hat, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will, bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinweg und unterrichtet er ihn hierüber auch nicht, so kann sein darin liegendes Mitverschulden bei einem Verlust der Sendung auch dann zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung des Frachtführers führen, wenn dieser wegen eines Organisationsverschuldens leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (Fortführung von BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245-03, BB 2006, 2324


    Weitere Titelangaben:

    TranspR 2006, 448) - BGH, 15.2.2007 - I ZR 186-03


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 30 , 4 ; 164-166


    Erscheinungsdatum :

    2007



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht






    Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht des Frachtführers

    Henning, Wilhelm | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1930