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    Titel :

    Reiseveranstaltung - § 305 Abs. 2 Nr. 2, § 309 Nr. 7, § 651 g Abs. 2, § 651 m Satz 2 BGB; § 6 Abs. 3 BGB-InfoV - Dem Reisenden, der in einem Reisebüro eine Reise bucht, wird nur dann die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von den Allgemeinen Reisebedingungen Kenntnis zu nehmen, die der Reiseveranstalter dem Reisevertrag zugrunde legen will, wenn der Reiseveranstalter die Reisebedingungen dem Reisenden vor Vertragschluss vollständig übermittelt - BGH, 26.2.2009 - Xa ZR 141-07


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 32 , 6 ; 271-272


    Erscheinungsdatum :

    2009



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht