Erhebliche Änderungen in der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) sind mit der 4. Straßen-Gefahrgutänderungsverordnung. Am 24. April 1993 mit Übergangsfrist bis 30. September 1993 in Kraft getreten. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich Vorschriften, die aus dem internationalen Regelwerk (ADR) übernommen wurden. Im besonderen wird hingewiesen auf die Neufassung der Klassen 4.1, 4.2, 4.3, 5.1 und 5.2, die Neufassung der Prüfvorschriften der genannten Klassen sowie die Neufassung der Vorschriften für Großpackmittel (IBC). Beim Beförderungspapier, der Kennzeichnung sowie der Ausrüstung der Fahrzeuge sind zugunsten internationaler Regelungen bisherige nationale Regelungen weitestgehend entfallen. Vorgestellt werden besondere Regelungen der neuen Gefahrgut-Ausnahmeverordnung und überarbeitete Richtlinien zur Durchführung der GGVS.
Neue Beförderungsvorschriften für Gefahrgut. 4. Straßen-Gefahrgutänderungsverordnung
TÜ Technische Überwachung, Düsseldorf ; 34 , 7/8 ; 324-327
1993
4 Seiten
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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