Ab 1.1.1994 sind DB und DR zur Deutschen Bahn Aktiengesellschaft zusammengefaßt. Im Deutschen Grundgesetz sind nunmehr die Pflichten des Bundes im Bahnbereich, insbesondere in der Infrastruktur, eindeutig festgelegt. Die Bereitstellung der für den Schienenpersonennahverkehr erforderlichen Mittel wurde zwischen Bund und Ländern ebenfalls gesetzlich neu festgeschrieben. Investitionen im Infrastrukturbereich werden vom Bund finanziert. Jedes Unternehmen kann künftig gegen Zahlung einer Gebühr die Schienenwege des Bundes benutzen. Zur ökonomischen Gesundung ist ein finanzieller Neubeginn und die Schaffung einer zukunftsgerechten Unternehmensstruktur notwendig. Eine Unterstützung der Bahnreform durch eine ökologisch orientierte Verkehrspolitik fehlt leider völlig.
Wirtschaftlicher Neubeginn der Bahn in Deutschland
Verkehr & Umwelt ; 8 , 1/2 ; 8-13
1994-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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