Bei der Arbeitszeitgestaltung spielen neben den betrieblichen und individuellen Interessen auch kollektive Gesamtinteressen wie z.B. Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Familie und die Gesellschaft eine wichtige Rolle. In diesem Rahmen hat der Betriebsrat zahlreiche Aufgaben und Informationsrechte, auch wenn die Dauer der vom Arbeitnehmer geschuldeten regelmäßigen Arbeitszeit durch Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag geregelt wird. Zu ihnen gehört die Mitbestimmung bei Lage und Verteilung der Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG), bei Überstunden (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG) und bei Kurzarbeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Ein Phasenplan zum Abbau der Mehrarbeit ist dem Artikel beigefügt.


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    Titel :

    Mitbestimmung des Betriebsrats in Arbeitszeitfragen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 4 ; 199-212


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2003


    Format / Umfang :

    14 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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