Seit 2002 ist es durch das Entfallen der Lohnsteuerlast deutlich leichter, betriebliche Versorgungszusagen auf einen Pensionsfonds zu übertragen. Für die Praxis ist dies insbesondere im Hinblick auf die damit verbundene Bilanzverkürzung interessant. Die Übertragung kommt für alle Personengruppen in Betracht, also z. B. auch für Rentner. Eine Zustimmung der Berechtigten ist nur erforderlich, wenn sich der Inhalt der Versorgungszusage ändert. Der vorliegende Beitrag untersucht auch die Folgen der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der Versorgungsleistungen sowie das Zusammenspiel von Betriebsausgabenabzug für die Prämien und Lohnsteuerfreiheit.
Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfond
Der Betrieb ; 56 , 48 ; 2564-2566
01.01.2003
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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