Seit Anfang 2002 gibt es für die betriebliche Altersversorgung den zusätzlichen Durchführungsweg des Pensionsfonds. Verschiedene Neuregelungen im Einkommensteuergesetz schaffen den Rahmen, um Pensionsverpflichtungen, für die bisher eine Direktzusage des Arbeitgebers bestand oder die mithilfe von Unterstützungskassen abgewickelt werden sollten, auf Pensionsfonds zu übertragen. Mit den steuerlichen und bilanziellen Einzelheiten einer solchen Übertragung befasst sich ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.10.2006. Der vorliegende Beitrag geht zudem auf die Besonderheiten ein, die sich ergeben, wenn ein Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter ist.
Übertragung von Pensionsanwartschaften und Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfond
Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 26.10.2006 - IV B - 2 S 2144 - 57/06
Der Betrieb ; 59 , 45 ; 2424-2428
01.01.2006
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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