§ 8 TzBfG schafft für den Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Verkürzung seiner Arbeitszeit und auf die Verteilung der Arbeitszeit nach seinen Wünschen. Nach 2 1/2 Jahren Gültigkeit der neuen Norm gibt der Beitrag einen Überblick über die seither erfolgte umfangreiche Rechtsprechung. Zwar stellen die Arbeitsgerichte hohe Anforderungen an betriebliche Ablehnungsgründe, doch wird eine konkrete und nachvollziehbare Argumentation in aller Regel anerkannt.
Teilzeitanspruch in der Praxi
Arbeit und Arbeitsrecht ; 58 , 12 ; 16-19
01.01.2003
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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