Hauptaufgabe der seit 1994 in Deutschland gegründeten Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) besteht in der Umsetzung der sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der europäischen Richtlinien in Normen sowie die Erhaltung des nationalen Regelungsfreiraumes im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes. Wichtig ist, eine einheitliche Meinung der Sozialpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) und Arbeitsschutzkreise in Deutschland herbeizuführen. Die Arbeitgeber sehen in der KAN ein sinnvolles Instrument, um einer sich ausdehnenden Normungstendenz, wie z.B. einer Überregulierung im Arbeitsschutz, entgegenzuwirken. Eine Deregulierung führt zu mehr Transparenz und Anwenderfreundlichkeit und beeinflusst unmittelbar die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im europäischen und internationalen Raum.
Arbeitsschutz in der Normung
Arbeitgeber ; 56 , 3 ; 16-17
01.01.2004
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Norm , Gewerkschaft , EU-Richtlinie , Normung , Arbeitgeber , Deutschland , Unternehmen , Arbeitsschutz
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