Die Verantwortung des Staates für den Schutz der Bürger muß erhalten bleiben und darf nicht auf die Normer deligiert werden. Die zunehmende Verlagerung der Normung in die EU hat zur nationalen Gründung der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) 1994 geführt, um die Belange des Arbeitsschutzes stärker in die Normung einzubringen. Die gemeinsamen Zielsetzungen zwischen privater Normung und öffentlicher Hand sowie zwischen Arbeitsschutzkreisen und der Wirtschaft müssen in künftigen Strukturen bei CEN ihren Niederschlag finden.
Arbeitsschutz und Normung aus der Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung
DIN-Mitteilungen ; 76 , 5 ; 318-322
01.01.1997
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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