Im Zusammenhang von Arbeitsschutz und Normung sind grundsätzlich zu beachten: die Anforderungen an die Hersteller und die Anforderungen an die Anwender. Mit der Normung wird z.B. die Maschinen- und Produktionssicherheit festgeschrieben, eine bindende Verpflichtung zum Schutz von Menschen wird auf das betriebswirtschaftlich Machbare reduziert (8000 Unfalltode, 4,5 Millionen Verletzte bei Arbeitsunfällen in EU jährlich). Für beide Teile wird die Normung zunehmend zu einem wichtigen Handlungsfeld. Der DGB fordert die Schutzinteressen der Arbeitnehmer in die Normung zu integrieren.
Arbeitsschutz und Normung aus der Sicht der Gewerkschaften
Vortrag
DIN-Mitteilungen ; 76 , 5 ; 324-328
01.01.1997
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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