Laut BGB ist als Betreiber und Träger der Betreiberverantwortung die juristische Person - bei nicht rechtsfähigen Personengesellschaften und Privateigentümern: die natürliche Person - des Grundstücks- und Gebäudeeigentümers auszumachen. Die Betreiberrolle kommt demgemäß einem Unternehmen zu, während die Betreiberverantwortung bei bestimmten Funktionsträgern, wie z. B. dem Geschäftsführer, Personen mit Personalverantwortung oder technisch ausgebildeten Personen, anzusiedeln ist. Die Betreiberpflichten werden durch die Gesetzgebung der jeweiligen Fachsparte festgelegt, wie z. B. durch die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer (VStättVOen) beim Betreiben von Versammlungsstätten oder durch die Industriebaurichtlinie beim Betreiben von Industriebauten. Die wichtigsten Unternehmenspflichten im Rahmen der Betreiberverantwortung sowie Fallbeispiele für Unfälle, bei denen diese zum Tragen kommen müsste, werden aufgelistet. (Fortsetzung in Heft 4/2004, I0450960))


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    Titel :

    Betreiberverantwortung im Facility Management - Teil 1: Einführung und Grundlagen



    Erschienen in:

    industrieBAU ; 50 , 3 ; 56-59


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2004


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch