Die Bekanntgabe 1 der Konzernrichtlinie 408 hat zu zahlreichen Regeländerungen geführt. Deren wesentliche Schwerpunkte wurden in den vorangehenden Ausgaben von "Deine Bahn" in mehreren Beiträgen vorgestellt. Nun widmet sich der Autor wichtigen Randthemen unter den Stichworten: Auf der freien Strecke stehende Zugteile dürfen zurücksetzen, Gleisabschnitte mit Gleisstromkreisen werden innerhalb von 24 Stunden nicht befahren, Überhitzungsgefahr an Reibelementen der fahrzeugtechnischen Bremseinrichtungen wegen Ausfall dynamischer Bremsen, Zwei Regeln in der Modulgruppe 07 "Bilden der Züge" fallen weg, PIC-Züge fahren mit Ausnahmegenehmigung, Neue Zugbildungsregeln an fahrzeugtechnischen Bremseinrichtungen, Von der Fahrzeuganschrift abweichende Bremsgewichte, Nicht trennbare Wageneinheiten, Wiederholung mündlich gegebener Aufträge und Meldungen beim Rangieren, Beim Abstoßen oder Ablaufen gilt jetzt die mittlere Radlast, Übergang einer Zugfahrt ohne Halt in eine Rangierfahrt.
Bekanntgabe 1 zur Konzernrichtlinie 408
Deine Bahn ; 32 , 2 ; 97-102
01.01.2004
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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