Die Bekanntgabe 1 der Konzernrichtlinie 408 hat zu zahlreichen Änderungen geführt. Deren wesentliche Schwerpunkte wurden in den vorangehenden Ausgaben in mehreren Beiträgen vorgestellt. Nun widmet sich der Autor wichtigen Randthemen unter den Stichworten abweichende Geschwindigkeit in der La, Weichen im Baugleis dürfen umgestellt werden, Weiterfahrt von an Fahrt oder Halt zeigenden Hauptsignalen zwangsgebremsten Zügen, Einschränkung der Geschwindigkeit wegen vereister Spurrillen, offene Türen, das Fahren auf Sicht beginnt nicht erst ab Schrittgeschwindigkeit, noch 400 m auf Sicht fahren und mit mehreren Zugteilen auf freier Strecke weiterfahren.
Bekanntgabe 1 zur Konzernrichtlinie 408
Deine Bahn ; 32 , 1 ; 35-40
01.01.2004
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Bekanntgabe 2 zur Konzernrichtlinie 408
IuD Bahn | 2004
|Bekanntgabe 1 zur Konzernrichtlinie 408
IuD Bahn | 2004
|Die öffentliche Bekanntgabe der Betriebsratskosten
IuD Bahn | 1998
|Bekanntgabe 5 zur Richtlinie 408.01 - 09
IuD Bahn | 2006
|IuD Bahn | 1997
|