Gültig ab 01.06.97. Änderungen: volle Bremsprobe ohne Zustandsgang - bei Zügen, die dicht mit durchgehend gefüllter Druckluftbremse bereitgestellt werden. Fahren mit Notbremsüberbrückung - NBü/ep-Bremse auf bestimmten Strecken vorgeschrieben; darf eingeschaltet werden, wenn alle Fahrzeuge die Bremse besitzen. Vereinfachte Bremsprobe - u. a. Prüfung an Fahrzeug hinter letzter Unterbrechungsstelle, an neu angeschlossenen Fahrzeugen, mit Mg-Bremse. Bisheriger Anhang V "Abweichende Bestimmungen auf Strecken der DR": aufgehoben, noch bestehende Regelungen jetzt in DS. Neu: Anhang V "Anweisung für das Ausführen von Bremsproben an IC- und IR-Wendezügen mit Triebfahrzeug und Steuerwagen" und IX (von DS 408, Anh. XV).
Bekanntgabe 10 zur DS 915 01
Neues bei den Bremsproben
Deine Bahn ; 25 , 10 ; 610-613
01.01.1997
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Wendezug , Bremsprobe , Notbremse , Vorschrift , DB AG
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Bekanntgabe 2 zur Konzernrichtlinie 408
IuD Bahn | 2004
|Bekanntgabe 1 zur Konzernrichtlinie 408
IuD Bahn | 2004
|Bekanntgabe 1 zur Konzernrichtlinie 408
IuD Bahn | 2004
|Die öffentliche Bekanntgabe der Betriebsratskosten
IuD Bahn | 1998
|Bekanntgabe 5 zur Richtlinie 408.01 - 09
IuD Bahn | 2006
|