Die Altersgrenzenregelung des Sozialgesetzbuchs wurde aufgrund einer BAG-Entscheidung vorübergehend zu einem Politikum. Mit der Änderung des § 41 SGB VI sind einzelvertragliche Altersgrenzenregelungen, die auf das 65. Lebensjahr abstellen, wieder zulässig. Durch Betriebsvereinbarung können Altersgrenzen nicht festgesetzt werden. Die Tarifvertragsparteien könnten ein differenzierteres Regelwerk über Altersgrenzen schaffen, als es bisher existiert.
Wieder Altersgrenze 65?
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 18 ; 822-830
01.01.1994
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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